ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN Tinella Superfoods
Erstellt am 22. Januar 2021, zuletzt geändert am 22. November 2024.
ARTIKEL 1. ALLGEMEINES / DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ genannt) haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Folgenden aufgeführt.
1.2 Tinella Superfoods (nachfolgend „Tinella“): der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Tinella ist ein Unternehmen, das sich auf den Verkauf von Bioprodukten spezialisiert hat. Tinella hat seinen Sitz in der Rietgorsstraat 16, 2496 ML Den Haag, Niederlande, und ist unter der Nummer 81552963 bei der Handelskammer eingetragen.
1.3 Vertragspartner: Jede natürliche Person (Verbraucher) oder juristische Person (Unternehmen), die mit Tinella einen Vertrag über die Lieferung von Produkten abschließt, über den Abschluss eines solchen Vertrags verhandelt oder Angebote von Tinella erhält. Die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Vertragspartner ist Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags mit Tinella.
1.4 Produkte: Alle Artikel, einschließlich Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von Tinella an den Vertragspartner verkauft und geliefert werden.
1.5 Angebot: ein schriftlicher oder elektronischer Vorschlag von Tinella an die Gegenpartei, der eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung enthält.
1.6 Bestellung: Jede Anfrage oder Bestellung des Vertragspartners an Tinella zum Kauf von Produkten, gleich in welcher Form. Die Bestellung wird nachfolgend auch als „Vereinbarung“ bezeichnet.
1.7 Verbraucher: eine Vertragspartei, die eine natürliche Person ist und zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.8 Unternehmen: eine Gegenpartei, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
1.9 Widerrufsrecht: Das Recht des Verbrauchers, innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen, wie in Artikel 6 beschrieben.
ARTIKEL 2. ANWENDBARKEIT
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Tinella Superfoods im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit abschließt, für ihre Angebote, Verhandlungen und Korrespondenz zum Abschluss von Verträgen sowie für alle ihre Handlungen und Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit.
2.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie zwischen Tinella Superfoods und dem Vertragspartner ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2.3 Die Geltung der Einkaufs- oder sonstigen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird hiermit ausdrücklich zurückgewiesen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Tinella Superfoods und der Vertragspartner werden sich bemühen, einvernehmlich neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen ersetzen und dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung so weit wie möglich entsprechen.
2.5 Sollte Tinella Superfoods zu irgendeinem Zeitpunkt von einer oder mehreren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Tinella Superfoods behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
2.6 In Fällen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, ist die Vereinbarung unter Berücksichtigung des Umfangs und des Kontextes dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Rechtsbeziehung zwischen den Parteien vernünftig und fair auszulegen.
ARTIKEL 3. ANGEBOTE
3.1 Alle Angebote von Tinella Superfoods sind freibleibend, sofern im Angebot keine bestimmte Annahmefrist angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot automatisch. Alle Angebote stellen lediglich eine Aufforderung an den Vertragspartner dar, eine Bestellung aufzugeben.
3.2 Bestellungen oder Angebotsannahmen der Vertragspartei müssen schriftlich oder elektronisch durch Mitteilung an Tinella Superfoods erfolgen. Eine Bestellung oder Angebotsannahme wird unwiderruflich, sobald Tinella Superfoods diese schriftlich bestätigt hat.
3.3 Sämtliche Abbildungen, Zeichnungen, Preislisten, Kataloge, Größen- und Gewichtsangaben sowie sonstige im Rahmen eines Angebots bereitgestellte Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken hinsichtlich der angebotenen Produkte. Geringfügige Abweichungen von diesen Informationen, die keine wesentliche Änderung der technischen Eigenschaften und/oder des Aussehens der Produkte darstellen, berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen und/oder zur Kündigung des Vertrags.
3.4 Alle Angebote gelten nur für Bestellungen, die innerhalb des jeweiligen Zeitraums aufgegeben werden, und gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.
3.5 Alle Angebote gelten vorbehaltlich der Warenverfügbarkeit. Tinella Superfoods behält sich das Recht vor, ein Angebot zurückzuziehen, falls die Produkte nicht mehr vorrätig sind.
3.6 Tinella Superfoods kann nicht an seine Angebote gebunden werden, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise hätte erkennen können, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Tippfehler enthielt.
3.7 Weicht die Annahme des Angebots durch die Gegenpartei in irgendeiner Weise vom ursprünglichen Angebot ab, ist Tinella Superfoods nicht daran gebunden. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande, es sei denn, Tinella Superfoods hat dies schriftlich bestätigt.
ARTIKEL 4. BEGRÜNDUNG UND DAUER DES VERTRAGS
4.1 Ein Vertrag mit Tinella Superfoods kommt zustande, nachdem Tinella Superfoods eine Bestellung oder die Annahme eines Angebots durch den Vertragspartner schriftlich (z. B. per E-Mail oder einer anderen schriftlichen Mitteilung) mittels einer Auftragsbestätigung bestätigt hat oder zu dem Zeitpunkt, zu dem Tinella Superfoods mit der Ausführung der Bestellung begonnen hat.
4.2 Die Auftragsbestätigung gilt als vollständige und korrekte Wiedergabe der Vereinbarung, es sei denn, die andere Partei erhebt innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt schriftlich Einspruch.
4.3 Dieser Vertrag wird für eine feste Laufzeit geschlossen und gilt ausschließlich für den Verkauf der Produkte. Er endet automatisch, sobald Tinella Superfoods die Produkte vertragsgemäß geliefert und der Vertragspartner den vereinbarten Preis vollständig bezahlt hat.
4.4 Erbringt Tinella Superfoods auf Wunsch des Vertragspartners eine Leistung, bevor ein Vertrag förmlich geschlossen wurde, so zahlt der Vertragspartner Tinella Superfoods hierfür einen Preis, der zu diesem Zeitpunkt zu den geltenden Preisen gehört.
4.5 Tinella Superfoods behält sich das Recht vor, Bestellungen oder die Annahme von Angeboten des Vertragspartners, die vom Inhalt des ursprünglichen Angebots abweichen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4.6 Zusätzliche Vereinbarungen, Änderungen oder mündliche Zusagen, die nach Abschluss dieses Vertrags getroffen werden, sind für Tinella Superfoods nur dann und insoweit verbindlich, als sie von Tinella Superfoods schriftlich bestätigt wurden.
4.7 Tinella Superfoods behält sich das Recht vor, Dritte mit der Durchführung des Vertrags zu beauftragen.
4.8 Marketing-Services: Wir nutzen Klaviyo für unsere Marketingaktivitäten. Wir teilen Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Daten zu Ihrem Surfverhalten (z. B. angesehene Produkte und Warenkorbinhalte) mit Klaviyo, um Ihnen relevante Angebote und Warenkorberinnerungen per E-Mail und SMS zuzusenden. Die Daten können auf Servern in den USA gemäß dem EU-US-Datenschutzrahmen gespeichert werden.
ARTIKEL 5. BEENDIGUNG DES VERTRAGS
5.1 Die Gegenpartei hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 12 Stunden nach Vertragsschluss (nachdem die Gegenpartei eine Bestellung aufgegeben oder ein Angebot angenommen hat) kostenfrei zu kündigen.
5.2 Im Falle einer fristgerechten Kündigung gemäß Artikel 5.1 haftet die Gegenpartei nicht für etwaige Kosten.
5.3 Möchte die Gegenpartei den Vertrag nach Ablauf von 12 Stunden kündigen, fallen folgende Stornogebühren an:
• Im Falle einer Kündigung innerhalb von 12 bis 24 Stunden nach Vertragsschluss: 25 % des Preises;
• Im Falle einer Kündigung innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Vertragsschluss: 50 % des Preises;
• Im Falle einer Kündigung innerhalb von 48 bis 72 Stunden nach Vertragsschluss: 75 % des Preises;
• Im Falle einer Kündigung nach Ablauf von 72 Stunden nach Vertragsschluss: 100 % des Preises.
5.4 Der Zeitpunkt, zu dem die Vertragspartei Tinella Superfoods schriftlich (z. B. per E-Mail oder Nachricht) über ihren Wunsch zur Kündigung des Vertrags informiert, gilt als Kündigungszeitpunkt. Erfolgt die Kündigung telefonisch, bedarf sie einer schriftlichen Bestätigung.
ARTIKEL 6. ÄNDERUNG DES VERTRAGS
6.1 Sollte sich während der Vertragserfüllung herausstellen, dass eine Änderung oder Ergänzung für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist (z. B. eine Änderung des Lieferorts, des Zahlungsdatums oder der Produktmenge), wird Tinella Superfoods die andere Vertragspartei so schnell wie möglich informieren. Die Parteien werden den Vertrag dann im gegenseitigen Einvernehmen ändern; dies kann auch eine Anpassung des ursprünglichen Preises beinhalten.
6.2 Tinella Superfoods behält sich das Recht vor, der anderen Vertragspartei zusätzliche Kosten für Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags in Rechnung zu stellen, es sei denn, die Änderung oder Ergänzung beruht auf Umständen, die Tinella Superfoods zuzuschreiben sind.
6.3 Ergänzungen oder Änderungen des ursprünglichen Vertrags sind nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Parteien in einem separaten Dokument schriftlich bestätigt werden.
ARTIKEL 7. PREISE
7.1 Der Preis für den Verkauf und die Lieferung der Produkte an den Vertragspartner ist die von Tinella Superfoods festgelegte finanzielle Vergütung.
7.2 Die von Tinella Superfoods angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Einfuhrzöllen und sonstigen Abgaben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.3 Die Preise beinhalten keine Kosten für Verpackung, Be- und Entladung, Transport, Versicherung und Versand, einschließlich Rücksendungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7.4 Steigen ein oder mehrere Kostenfaktoren, behält sich Tinella Superfoods das Recht vor, diese Erhöhung an den Preis weiterzugeben, selbst wenn der Preis ursprünglich ohne Vorbehalt angegeben wurde. Tinella Superfoods wird den Vertragspartner darüber informieren.
7.5 Artikel 7.4 gilt auch für Verträge, die von Tinella Superfoods in Teilen erfüllt werden, soweit die Preiserhöhung vor der Lieferung der betreffenden Teile erfolgt.
7.6 Sämtliche Kosten, die durch Ergänzungen oder Änderungen einer Bestellung durch oder im Namen der Gegenpartei entstehen, werden vollständig von der Gegenpartei getragen.
7.7 Tinella Superfoods wird der Vertragspartei vor Abschluss des Vertrags rechtzeitig eine Aufstellung oder Übersicht der zusätzlichen Kosten zukommen lassen oder Informationen bereitstellen, auf deren Grundlage die Vertragspartei diese Kosten berechnen kann. 7.8 Widerrufsrecht: Sie können Ihre Einwilligung zum Erhalt von Marketingmitteilungen jederzeit widerrufen, indem Sie auf den Abmeldelink in unseren E-Mails oder SMS klicken oder auf eine erhaltene SMS mit „STOP“ antworten.
ARTIKEL 8: ZAHLUNG, ZINSEN, KOSTEN UND INKLUSIONSKOSTEN
8.1 Rechnungen von Tinella Superfoods sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.2 Zahlungen sind ohne Abzug, Einbehalt, Aufrechnung oder Gegenforderung auf ein von Tinella Superfoods benanntes Bankkonto zu leisten. Eine Aussetzung der Zahlung durch den Vertragspartner ist nur zulässig, wenn und soweit dieser eine rechtsgültige Gegenforderung geltend machen kann, die von Tinella Superfoods schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
8.3 Zahlt die Gegenpartei nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät sie kraft Gesetzes in Verzug, und Tinella Superfoods ist berechtigt, ohne Mahnung Verzugszinsen (gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) auf den geschuldeten Betrag ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der vollständigen Zahlung zu berechnen.
8.4 Bei Zahlungsverzug behält sich Tinella Superfoods das Recht vor, angemessene Inkassokosten gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung zu erheben, mindestens jedoch 40 € und maximal nach gesetzlicher Festlegung. Für Geschäftskunden kann ein anderer Mindestbetrag gelten, sofern dies zuvor schriftlich vereinbart wurde.
8.5 Tinella Superfoods behält sich das Recht vor, jederzeit vor Lieferung eine angemessene Sicherheit für ausstehende Forderungen vom Vertragspartner zu verlangen, beispielsweise eine Vorauszahlung, eine Teilzahlung oder eine Bürgschaft. Andernfalls kann Tinella Superfoods die Lieferung ohne weitere Mahnung oder gerichtliche Intervention aussetzen oder einstellen. In diesem Fall haftet Tinella Superfoods nicht für etwaige dem Vertragspartner entstehende Schäden.
8.6 Sämtliche Forderungen von Tinella Superfoods werden sofort fällig und zahlbar, wenn der Vertragspartner einen Antrag auf Zahlungseinstellung stellt, insolvent wird, sein Unternehmen (ganz oder teilweise) veräußert oder beschlagnahmt wird. In diesen Fällen ist Tinella Superfoods berechtigt, bestehende Verträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz.
8.7 Leistet die Gegenpartei keine Zahlung, trägt sie die angemessenen außergerichtlichen Inkassokosten, die gemäß den gesetzlichen Inkassokostenvorschriften berechnet werden, sowie alle gerichtlichen und Vollstreckungskosten, falls sich ein gerichtliches Inkassoverfahren als notwendig erweist.
ARTIKEL 9: LIEFERZEIT
9.1 Die Lieferung erfolgt innerhalb des von Tinella Superfoods angegebenen Zeitraums. Lieferzeiten sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
9.2 Kann die Lieferung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen, muss der Vertragspartner Tinella Superfoods schriftlich über den Lieferverzug informieren. Tinella Superfoods hat dann ab dem Datum des Eingangs der Mitteilung über den Lieferverzug eine angemessene Frist von bis zu vier Wochen zur Lieferung.
9.3 Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt die Gegenpartei nur dann zur Kündigung oder zu Schadensersatz, wenn Tinella Superfoods Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist und die Gegenpartei die Lieferung auch nach Mahnung noch nicht erhalten hat.
9.4 Tinella Superfoods hat das Recht, in Teilmengen zu liefern, wenn dies im Voraus mit dem Vertragspartner vereinbart wurde oder wenn eine vollständige Lieferung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist.
9.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung anzunehmen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, werden die Produkte auf seine Kosten und sein Risiko eingelagert. Etwaige zusätzliche Kosten für Lagerung und Transport trägt der Vertragspartner.
ARTIKEL 10: LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
10.1 Die Lieferung der Produkte erfolgt, sobald diese dem Vertragspartner physisch zur Verfügung gestellt werden oder an einem zuvor vereinbarten Ort. Für Verbraucher bedeutet dies den Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe, für Unternehmen den vereinbarten Liefer- oder Bereitschaftszeitpunkt. Alle weiteren Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
10.2 Die Lagerung der Produkte bis zur Auslieferung erfolgt auf Risiko von Tinella Superfoods. Nach der tatsächlichen Auslieferung trägt der Vertragspartner das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung, selbst wenn er die Annahme der Lieferung verweigert oder die für die Auslieferung erforderlichen Informationen nicht bereitstellt. Etwaige Kosten für eine zusätzliche Lagerung trägt in diesem Fall der Vertragspartner.
10.3 Wurden die Produkte Tinella Superfoods zur Verarbeitung oder Behandlung anvertraut, trägt der Vertragspartner das Risiko während der Lagerung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.4 Der Transport der Produkte erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Vertragspartners, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.5 Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung der Produkte geht auf den Vertragspartner zu dem Zeitpunkt über, an dem die Produkte ihm oder einem vom Vertragspartner benannten Dritten tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
ARTIKEL 11: EIGENTUMSBLEIBEN UND PRODUKTRÜCKRUF
11.1 Sämtliche von Tinella Superfoods gelieferten Produkte, einschließlich Produktionshilfsmittel wie Modelle, Zeichnungen und Daten, bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen durch den Vertragspartner, einschließlich etwaiger zusätzlicher Kosten, Eigentum von Tinella Superfoods.
11.2 Ohne Genehmigung darf die Gegenpartei die vorgenannten Produkte weder vervielfältigen, vervielfältigen, übertragen noch Dritten zugänglich machen.
11.3 Tinella Superfoods behält sich das Recht vor, die in Artikel 11.1 aufgeführten Produkte zu vernichten, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der letzten Bestellung keine neuen Bestellungen eingehen, die diese Produkte erfordern.
11.4 Tinella Superfoods kann die Lieferung von Produkten aussetzen, bis der Vertragspartner seinen Verpflichtungen, einschließlich etwaiger Zahlungsverpflichtungen, nachgekommen ist. Die anfallenden Lagerkosten trägt der Vertragspartner. Dieser kann, falls gewünscht, auf eigene Kosten eine Versicherung zur Deckung dieser Risiken abschließen.
11.5 Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst dann auf den Vertragspartner über, wenn alle Zahlungsverpflichtungen, einschließlich Zinsen und Nebenkosten, erfüllt sind. Bis dahin behält sich Tinella Superfoods das Eigentumsrecht vor.
11.6 Überträgt die Gegenpartei Produkte, die noch dem Eigentumsvorbehalt von Tinella Superfoods unterliegen, an Dritte, so muss sie auf Verlangen von Tinella Superfoods ihre Ansprüche gegenüber diesen Dritten sicherheitshalber abtreten.
11.7 Im Falle eines Produktrückrufs aufgrund eines festgestellten Sicherheitsrisikos ist der Vertragspartner verpflichtet, das betreffende Produkt auf Anfrage zurückzusenden. Tinella Superfoods erstattet dem Vertragspartner die damit verbundenen Kosten, einschließlich des Kaufpreises des zurückgerufenen Produkts.
ARTIKEL 12: KONFORMITÄT
12.1 Der Vertragspartner hat die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die gelieferten Waren als vom Vertragspartner vorbehaltlos angenommen.
12.2 Verborgene Mängel sind von Unternehmen innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung und von Verbrauchern innerhalb von 2 Monaten nach Lieferung zu melden.
12.3 Die Einreichung einer Beanstandung entbindet den Vertragspartner nicht von der Verpflichtung, die Zahlungsbedingungen der Rechnung einzuhalten.
12.4 Geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe, Größe, Gewicht oder Ausführung berechtigen nicht zu Beanstandungen, Preisnachlässen, Schadensersatz oder zur Kündigung des Vertrags.
12.5 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragspartner selbst oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen an den Produkten vornimmt, die Produkte nicht bestimmungsgemäß verwendet, die Wartungsanweisungen nicht befolgt oder die Produkte unsachgemäß behandelt.
ARTIKEL 13: FERNKAUF, RÜCKSENDUNGEN UND UMTAUSCH
Verbraucher
13.1 Die Artikel 13.1 bis 13.7 gelten ausschließlich für den Vertragspartner als Verbraucher.
13.2 Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen Tinella Superfoods und dem Verbraucher, der mittels Fernkommunikationsmitteln wie einer Website oder per Telefon geschlossen wird, ohne dass ein physischer Kontakt zwischen den Parteien besteht. Dieser Vertrag gewährt dem Verbraucher bestimmte Rechte, die im Folgenden beschrieben werden.
13.3 In het geval van Koop op Afstand heeft de Wederpartij recht op levering van de Producten binnen 30 dagen, tenzij schriftelijk een andere leveringstermijn is overeengekomen.
13.4 Beim Fernabsatz hat der Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware. Im Falle des Widerrufs ist ein Umtausch der Ware ausgeschlossen; in diesem Fall muss der Vertragspartner eine neue Bestellung aufgeben.
13.5 Der Verbraucher kann den Vertrag widerrufen, indem er innerhalb der Widerrufsfrist das von Tinella Superfoods bereitgestellte Widerrufsformular ausfüllt oder den Widerruf auf andere eindeutige Weise mitteilt. Nach dem Widerruf muss der Verbraucher das Produkt innerhalb von 14 Tagen in Originalzustand und -verpackung zurücksenden.
13.6 Tinella Superfoods erstattet dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs und des zurückgesandten Produkts den vollen Kaufpreis einschließlich der Rückversandkosten.
13.7 Na het verstrijken van de 14-daagse herroepingstermijn is het niet meer mogelijk de Overeenkomst te herroepen. Ruilen of terugbetalen na deze termijn is dan ook niet mogelijk.
Bedrijven
13.8 De artikelen 13.8 tot en met 13.10 zijn van toepassing op de Wederpartij in de hoedanigheid van een bedrijf.
13.9 Tinella Superfoods-Lebensmittel können nach dem Öffnen aufgrund ihrer Beschaffenheit und der Bio-Zertifizierung nicht zurückgegeben werden.
13.10 Zwischen Geschäftspartnern besteht kein Umtausch von Produkten oder Rückerstattung.
ARTIKEL 14: HAFTUNG
14.1 Tinella Superfoods haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Unmittelbare Schäden sind ausschließlich: Sachschäden am Eigentum der Gegenpartei, angemessene Kosten für die Feststellung des Schadens und der Haftung, angemessene Kosten für die Schadensverhütung oder -begrenzung (sofern erfolgreich) sowie angemessene Kosten für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gemäß Artikel 6:96 Absatz 2 Buchstabe c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
14.2 Tinella Superfoods haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns oder Umsatzes, entgangener Einsparungen, Geschäftsstillstand oder immaterieller Schäden.
14.3 Tinella Superfoods haftet nicht für Schäden, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Informationen des Vertragspartners resultieren.
14.4 Die Haftung von Tinella Superfoods ist auf den Rechnungswert des Produkts, auf das sich der Schaden bezieht (ohne Mehrwertsteuer), oder auf den von der Versicherung gezahlten Betrag zuzüglich des Selbstbehalts beschränkt.
14.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Tinella Superfoods jeden Schaden, für den Tinella Superfoods haftbar gemacht werden kann, so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen (bei Verbrauchern innerhalb von 2 Monaten) nach seinem Eintritt, zu melden, andernfalls verliert er den Anspruch auf Entschädigung.
14.6 Der Vertragspartner ist für die sachgemäße Lagerung der Produkte gemäß der Gebrauchsanweisung verantwortlich. Tinella Superfoods haftet nicht für Schäden am Produkt aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder Verwendung, wie in Artikel 11.7 (Produktrückruf) beschrieben.
ARTIKEL 15: HÖHERE GEWALT
15.1 Tinella Superfoods haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, sofern diese Nichterfüllung nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und ihm weder nach dem Gesetz noch nach geltendem Recht oder der herrschenden öffentlichen Meinung zugerechnet werden kann.
15.2 Höhere Gewalt bezeichnet alle Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Tinella Superfoods liegen und die Erfüllung des Vertrags verhindern, wie z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks, staatliche Maßnahmen und Störungen bei der Lieferung von Produkten durch Lieferanten.
15.3 Im Falle höherer Gewalt ist keine der Parteien zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet und haftet nicht für etwaige Schäden.
15.4 Im Falle höherer Gewalt von dauerhafter Natur haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich und ohne gerichtliche Intervention zu kündigen.
ARTIKEL 16: AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG
16.1 Kommt die Vertragspartei ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, nicht vollständig, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht nach, gerät sie in Verzug. In diesem Fall ist Tinella Superfoods berechtigt, die Vertragserfüllung ohne vorherige Mahnung oder gerichtliche Intervention auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, soweit der Vertragsbruch eine Kündigung rechtfertigt.
16.2 Tinella Superfoods kann seine Verpflichtungen aussetzen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die auf einen möglichen Zahlungsverzug des Vertragspartners hindeuten. Dies gilt auch, wenn die Vertragserfüllung für Tinella Superfoods unmöglich geworden ist oder ihr nicht zugemutet werden kann.
16.3 Im Falle einer Aussetzung behält sich Tinella Superfoods das Recht vor, Schadensersatz für alle direkten und indirekten Schäden zu verlangen, die durch das Versäumnis der Gegenpartei verursacht wurden.
16.4 Tinella Superfoods kann den Vertrag ohne gerichtliche Intervention kündigen, wenn Umstände wie in Artikel 15.2 beschrieben eintreten oder wenn die Gegenpartei für bankrott erklärt wird, einen Antrag auf Aussetzung der Zahlungen stellt, eine Schuldenrestrukturierung durchführt, einer Pfändung unterliegt, unter Vormundschaft gestellt wird oder stirbt.
16.5 Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Mitteilung von Tinella Superfoods an die Gegenpartei, ohne dass es eines gerichtlichen Eingriffs bedarf.
16.6 Mit Beendigung des Vertrags werden alle Ansprüche von Tinella Superfoods gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.
16.7 Ist die Kündigung auf das Verschulden der Gegenpartei zurückzuführen, haftet die Gegenpartei für alle Tinella Superfoods entstandenen Schäden, einschließlich aller Rechts- und Verwaltungskosten.
ARTIKEL 17: SCHADLOSHALTUNG UND VERJÄHRUNGSFRIST
17.1 Die Vertragspartei stellt Tinella Superfoods von allen Ansprüchen Dritter frei, die Tinella Superfoods aufgrund der Erfüllung dieses Vertrags einen Schaden erleiden, soweit dieser der Vertragspartei zuzurechnen ist.
17.2 Falls Tinella Superfoods von Dritten für Handlungen oder Unterlassungen der Gegenpartei haftbar gemacht wird, wird die Gegenpartei Tinella Superfoods bei der rechtlichen Beilegung unterstützen und alle daraus entstehenden Kosten und Schäden erstatten.
17.3 Alle Ansprüche gegen Tinella Superfoods und Dritte unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung, außer bei gesetzlichen Abweichungen.
17.4 Eine Ausnahme von der vorstehenden Frist gilt für Ansprüche aufgrund der Nichtübereinstimmung des Produkts mit der Vereinbarung. Diese verjähren zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragspartei Tinella Superfoods den Mangel mitgeteilt hat.
ARTIKEL 18: URHEBERRECHT UND GEISTIGES EIGENTUM
18.1 Tinella Superfoods behält sich alle Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den von ihr angebotenen Produkten und Dienstleistungen gemäß dem Urheberrechtsgesetz und anderen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften vor.
18.2 Tinella Superfoods behält sich das Recht vor, die im Rahmen der Vertragserfüllung gewonnenen Kenntnisse und Erkenntnisse auch für andere Zwecke zu nutzen, vorausgesetzt, dass keine vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei an Dritte weitergegeben werden.
ARTIKEL 19: VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
19.1 Tinella Superfoods verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
19.2 Die vom Vertragspartner bereitgestellten personenbezogenen Daten werden sorgfältig und vertraulich behandelt und nicht länger als unbedingt notwendig für die Durchführung des Vertrags oder die Bearbeitung von Beschwerden aufbewahrt, es sei denn, eine längere Aufbewahrungsfrist ist gesetzlich vorgeschrieben.
19.3 Tinella Superfoods verwendet personenbezogene Daten ausschließlich für bestimmte Zwecke, wie die Durchführung des Vertrags und die Bearbeitung von Beschwerden, sofern nichts anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
19.4 Tinella Superfoods wird die personenbezogenen Daten des Vertragspartners ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte verleihen, vermieten, verkaufen oder offenlegen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrags oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich.
19.5 Die Gegenpartei hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und kann sich auf ihr Recht auf Datenübertragbarkeit berufen.
19.6 Die Gegenpartei kann bei der niederländischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Tinella Superfoods einreichen; diese Beschwerde wird von der Behörde bearbeitet.
19.7 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass Tinella Superfoods ihn zu statistischen Zwecken oder zur Kundenzufriedenheitsanalyse kontaktieren darf, es sei denn, der Vertragspartner widerspricht der Teilnahme. Tinella Superfoods wird diesem Widerspruch nachkommen und die Daten im Falle eines Widerspruchs nicht für diese Zwecke verwenden.
ARTIKEL 20: ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
20.1 Tinella Superfoods behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
20.2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für bereits abgeschlossene Verträge, es sei denn, die Gegenpartei hat erklärt, dass sie den Änderungen nicht zustimmt.
20.3 Tinella Superfoods wird den Vertragspartner Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig und klar per E-Mail mitteilen.
20.4 Die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten 30 Tage nach dem Datum, an dem der Vertragspartner benachrichtigt wird, in Kraft, es sei denn, die Änderungen erfordern eine sofortige Wirkung.
20.5 Wenn die Gegenpartei den angekündigten Änderungen nicht zustimmt, hat sie das Recht, den Vertrag kostenfrei zu kündigen, indem sie Tinella Superfoods innerhalb der festgelegten Frist von 30 Tagen schriftlich darüber informiert.
ARTIKEL 21: ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN
21.1 Alle Angebote und Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterliegen niederländischem Recht.
21.2 Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Angebot oder den Verträgen entstehen und nicht durch gegenseitige Vereinbarung oder mit Hilfe eines Streitschlichtungsausschusses beigelegt werden können, werden dem zuständigen Gericht im Bezirk Rotterdam vorgelegt, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.
21.3 Die Gegenpartei hat die Möglichkeit, sich an den Streitbeilegungsausschuss der Consumer Dispute Resolution Foundation (SGC) oder eine andere im Gesetz genannte zuständige Stelle zu wenden.
